Eine Stornierung seitens des Auftraggebers/ Teilnehmers ist schriftlich erforderlich. Im Falle eines
solchen Stornos kann die Dräger Medical Austria GmbH angemessenen Ersatz für ihre Aufwendungen
verlangen.
Die Dräger Medical Austria GmbH kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret berechnen oder
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Gesamtpreis pauschalieren.
Ausschließlich für in Katalogen ausgeschriebene Veranstaltungen gilt nachstehende Gliederung:
– 28 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises
– bei späterer Absage 100% des Gesamtpreises.
Stornoregelungen für Individuelle Veranstaltungen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Auftraggeber/ Teilnehmer unbenommen.
Diese Regelungen entfallen, sofern ein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.
Die Dräger Medical Austria GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen im Falle einer Erkrankung der Trainer,
aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, abzusagen.
In diesem Fall werden alle Teilnehmer schnellstmöglich benachrichtigt. Der bereits gezahlte Veranstaltungspreis
wird umgehend zurückerstattet, sofern evtl. angebotene Ersatztermine nicht wahrgenommen
werden können. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Kostenerstattung.