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Betriebliche Maßnahmen
Diese Schutzmaßnahmen können Sie treffen.
Anhand der Tätigkeiten der Mitarbeiter an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen sollten Gefährdungen und Belastungen systematisch und umfassend untersucht werden. Der Einsatz von Atemschutz ist dabei die Maßnahme, die erst dann getroffen werden soll, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Diese sind:

  1. Prüfung, ob Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko verwendet werden können.  
  2. Ermittlung, ob die Grenzwerte der Gefahrstoffe eingehalten werden bzw. ob es nach dem Stand der Technik möglich ist ein entsprechendes Arbeitsverfahren zu wählen..  
  3. Direkte Erfassung und Entsorgung der Schadstoffe an ihrer Austritts- und Entstehungsstelle nach dem Stand der Technik.  
  4. Treffen von Lüftungs- oder Absaugmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik.  
  5. Bauliche Maßnahmen welche dem Auftreten von Schadstoffen oder Sauerstoffmangel entgegenwirken.  

Nachdem Sie alle möglichen Gefahren ausreichend analysiert haben und der Einsatz von Atemschutz die richtige Lösung für Ihren Betrieb ist, informieren wir Sie über die nächsten Schritte bei der Einführung Ihres Atemschutzprogramms. weiter

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Weiterführende Informationen
Betriebliche Massnahmen (PDF, KB)