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1. |
Prüfung, ob Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko verwendet werden können. |
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2. |
Ermittlung, ob die Grenzwerte der Gefahrstoffe eingehalten werden bzw. ob es nach dem Stand der Technik möglich ist ein entsprechendes Arbeitsverfahren zu wählen.. |
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3. |
Direkte Erfassung und Entsorgung der Schadstoffe an ihrer Austritts- und Entstehungsstelle nach dem Stand der Technik. |
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4. |
Treffen von Lüftungs- oder Absaugmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik. |
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5. |
Bauliche Maßnahmen welche dem Auftreten von Schadstoffen oder Sauerstoffmangel entgegenwirken. |
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