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Die Erstellung von Betriebsanweisungen für die einzelnen Arbeitsbereiche ist nicht nur in manchen Ländern durch nationale Regelungen verpflichtend, sondern sie macht auch vieles leichter. Hier wird Klarheit geschaffen darüber, welche Gefahren für Mensch und Umwelt an einem Arbeitsplatz bestehen, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln gelten und wie man sich bei Störungen oder Unfällen zu verhalten hat. Sie geben Informationen zu Instandhaltung und Entsorgung und darüber, was bei Nichtbeachtung passieren kann.
Die Betriebsanweisung sollte nach Möglichkeit einfach und klar verfasst sein und auf eine Seite passen. Eine gute Idee ist, sie gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern bei einem Arbeitsplatzrundgang zu erarbeiten. So können Sie die erfolgreiche Umsetzung am besten sicherstellen.
Wir bieten Ihnen eine Muster-Betriebsanweisung, die Sie direkt für Ihren Betrieb verwenden können.
Zusätzlich finden Sie nebenstehend die komplette Gefahrstoffverordnung, bereitgestellt von der baua (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Weitere praktische Beispiele und Hilfestellungen finden Sie in Anhang 4 der BGR 190.
Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
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