Die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetzt (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.
Die Gefahrstoffverordnung wurde bereits 1983 erarbeitet und 1986 erstmals erlassen. Seitdem ist sie mehrmals geändert worden. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigten, Schüler, Studierenden und sonstige Personen, die insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen sowie die in Heimarbeit Beschäftigten.
Inhaltliche Schwerpunkte der Gefahrstoffverordnung sind:
- Gefährdungsbeurteilung und Informationsbeschaffung als durch den Arbeitgeber zentrale Instrumente zur Einstufung von Tätigkeiten
- Schutzstufenkonzept mit 4 Stufen in Abhängigkeit von den Gefährlichkeitsmerkmalen des Stoffes und der Tätigkeit
- risikobezogene Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
- Ausdehnung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen
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