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42/2002
Saver CF:
Dräger Druckluft-Fluchtgerät erfüllt Anforderungen der Schifffahrt
Das Druckluft-Fluchtgerät Saver CF (Constant Flow) der Dräger Safety erfüllt die Anforderungen der IMO (International Maritime Organisation) und ist gemäß dem Lloyds Register Certificate of Fire Approval für den Einsatz auf Schiffen zugelassen. Das Gerät ist innerhalb weniger Sekunden einsatzbereit und bietet sofortigen Atemschutz, wenn die Flucht aus einer gefährlichen Umgebung erforderlich ist. Der erste Atemzug aktiviert die Luftversorgung automatisch.
Das Fluchtgerät versorgt den Anwender über eine Kopfhaube und einen konstanten Volumenstrom mit Atemluft. Die Haube besitzt ein großes Gesichtsfeld, passt sich jeder Gesichtsform, -größe und -behaarung an und kann auch von Brillenträgern getragen werden.
Je nach Flaschenvolumen liefert Saver ausreichend Atemluft für zehn (Saver CF 10) bis fünfzehn Minuten (Saver CF 15), der Flaschendruck kann auf einer Füllstandsanzeige abgelesen werden, eine Warnpfeife weist auf die Unterschreitung des Mindestdrucks hin. Die Umhängetasche besteht aus orangefarbenem, flammenhemmenden Material. Sie wird wahlweise vor der Brust oder unter dem Arm getragen und sorgt so für große Kopf- und Körperfreiheit.
Die Vorschriften
Gemäß den Änderungen der International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) legt die Gesetzgebung unter anderem fest, dass ein Druckluft-Fluchtgerät mindestens 10 Minuten lang eine Atemluft- bzw. Sauerstoff-versorgung gewährleisten und eine Haube bzw. Vollmaske beinhalten muss, die so mitgetragen werden kann, dass die Hände frei bleiben. Ferner muss es flammenbeständig sein, ein klares Sichtfenster besitzen und im nicht aktivierten Zustand händefrei mitgeführt werden können. Druckluft-Fluchtgeräte sind ausschließlich für die Flucht aus gefährlichen Umgebungen zu verwenden und dürfen weder bei der Feuerbekämpfung noch bei der Begehung von sauerstoffarmen Räumen oder Tanks eingesetzt werden.
Gemäß den IMO-Anforderungen müssen alle Frachtschiffe zwei Druckluft-Fluchtgeräte in den Unterkunftsbereichen, Passagierschiffe mindestens zwei Druckluft-Fluchtgeräte in den vertikalen Abschnitten mitführen. Bei Schiffen mit mehr als 36 Passagieren an Bord müssen zwei zusätzliche Druckluft-Fluchtgeräte in jedem vertikalen Abschnitt mitgeführt werden.
Die neue Gesetzgebung lässt zu, dass ein Druckluft-Fluchtgerät für die Flucht aus einem Maschinenraum eingesetzt und von Feuerwehrleuten mitgeführt werden kann, um im Bedarfsfall an das Personal abgegeben zu werden.
Umfangreiches Zubehör
Das komplette Zubehörprogramm beinhaltet Lagerschränke für den Innen- und Außenbereich, „Safety-Wash”-Reinigungsmittel sowie einen Hüftgurt, um übermäßige Bewegung zu verhindern, wenn das Gerät in der „einsatzbereiten” Position getragen wird. Antistatik-Taschen sind auch für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen erhältlich, ebenfalls wie Ersatzflaschen und manipulationssichere Taschen.

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