ATEX Richtlinie: Anforderungen an den Explosionsschutz (Ex Schutz)
—Durch die ATEX Richtlinie 2014/34/EU und 99/92/EG, auch als Artikel 114 und 137 bezeichnet, ist der Explosionsschutz (Ex Schutz) in Europa gesetzlich verankert. Hersteller von explosionsgeschützt ausgeführten Betriebsmitteln müssen solche Geräte einheitlich kennzeichnen und durch eine Gerätekategorie den zulässigen Anwendungsbereich festlegen, während der Verwender seinen explosionsgefährdeten Bereich je nach Art (D: Staub, G: Gas) und Vorhandensein brennbarer Medien in Ex Zonen einzuteilen hat.
Bei industriellen Prozessen sind sehr häufig brennbare Substanzen, möglicherweise auch brennbare Stäube beteiligt. In diesen Bereichen können brennbare Gase und Dämpfe prozessbedingt (z.B. durch Entlastungsventile) oder auch durch unvorhersehbare Vorgänge (Störfälle) freigesetzt werden. Die ATEX-Richtlinien beschreiben, welche Geräte ex-geschützt und welche Arbeitsbereiche in Umgebungen mit explosiver Atmosphäre zulässig sind. Der Name ATEX leitet sich vom französischen Titel der Richtlinie 94/9/EG ab: Appareils destinés à être utilisés en ATmosphères EXplosives.
Ex-Zonen-Definition nach ATEX 137, Anh. I, 2
—Präventiv werden Gefährdungsbereiche zu Ex-Zonen deklariert, in denen ausschließlich Betriebsmittel eingesetzt werden dürfen, die mit einer zuverlässigen Zündschutzart (Ex-Schutz) versehen sind. In Europa muss der Betreiber gemäß ATEX Richtlinie 99/92/EG (= ATEX 137) eine Gefährdungsanalyse durchführen und seine explosionsgefährdeten Bereiche je nach Gefährdungsmaß (d.h. Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre) in Ex-Zonen einteilen, organisatorische Sicherheitsmaßnahmen durchführen und dieses durch ein Explosionsschutzdokument nachweisen. Nur gewisse Betriebsmittel dürfen in den vorgegebenen Zonen eingesetzt werden. Die ATEX Zoneneinteilung unterteilt sich wie folgt nach zu erwartenden explosiven Medien:

ATEX Zonen für Gase und Dämpfe
Zone 0
Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 1
Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
Zone 2
Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.

ATEX Zonen für Stäube
Zone 20
Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 21
Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub bilden kann.
Zone 22
Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
Methodik des Ex Schutzes
—Brennbare Gase und Dämpfe können nur dann durch eine Zündquelle ausreichend hoher Zündenergie und/oder ausreichend hoher Temperatur gezündet werden, wenn sie – unter atmosphärischen Bedingungen – im Gemisch mit dem Luftsauerstoff in ausreichend hohen Konzentrationen vorliegen. Diese Konzentration bezeichnet man als UEG: Untere Explosionsgrenze.

Für die Zündung sind also drei Bedingungen zu erfüllen:
- Konzentration des brennbaren Gases oder Dampfes oberhalb der UEG
- Genügend hohe Sauerstoffkonzentration bzw. Luftsauerstoff
- Genügend hohe Temperatur und Energie einer Zündquelle
Es gilt der Umkehrschluss: Ist eine der drei Bedingungen nicht erfüllt, so ist sichergestellt, dass eine Zündung/Explosion nicht stattfinden kann.
Maßnahmen des Explosionsschutzes können daher sein:
- Konzentrationsbegrenzung
- Inertisierung
- Einsatz explosionsgeschützter Betriebsmittel
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