
Wir stehen Ihnen für eine zielgerichtete und einfache Nutzung der Fördermaßnahmen zur Seite.
Sprechen Sie mit uns über konkrete MaßnahmenKrankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – Rückenwind bei der Digitalisierung und Modernisierung Ihrer Infrastruktur
Mit dem ›Zukunftsprogramm Krankenhäuser‹ will die Bundesregierung Schwung in den Ausbau der Digitalisierung und wichtiger Infrastrukturen bringen. Dräger unterstützt Sie mit Kompetenz und modernster Technik dabei, die Ziele der KHZG-Förderung zu erreichen und ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu steigern.
Mit dem am 18. September 2020 im Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat die Bundesregierung die Digitalisierung der Krankenhäuser ganz oben auf die gesundheitspolitische Agenda gesetzt. Das Gesetz beinhaltet ein umfangreiches lnvestitionsprogramm zur Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft.
Das ›Zukunftsprogramm Krankenhäuser‹ soll Krankenhäuser in die Lage versetzen, trotz der aktuellen COVID-19-Pandemie notwendige Investitionen in die Digitalisierung zu tätigen – auch um für zukünftige Krisen besser gewappnet zu sein. Der Umfang der Fördermittel beläuft sich auf bis zu 4,3 Milliarden Euro.
Kliniken bietet das Förderprogramm die Gelegenheit, ihre technische Ausstattung an die Erfordernisse einer zunehmend vernetzten Gesundheitsversorgung anzupassen. Fördergelder können beispielsweise für den Ausbau der Notfallkapazitäten, die Modernisierung der Informationssysteme und die Erhöhung der IT-Sicherheit im Krankenhaus verwendet werden.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Krankenhauszukunftsfonds, die Fördermittelrichtlinie und die Antragsformulare: Bundesamt für Soziale Sicherung
Verschaffen Sie sich einen Überblick in welchen Bereichen wir Sie mit potenziell förderungsfähigen Vorhaben nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes unterstützen können:
Notaufnahme
§14a (2) Zweck des Krankenhauszukunftsfonds ist die Förderung notwendiger Investitionen in Krankenhäusern in 1. die technische und insbesondere die informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen.
Digitale Infrastruktur
§14a (2) Zweck des Krankenhauszukunftsfonds ist die Förderung notwendiger Investitionen in Krankenhäusern in 2. die digitale Infrastruktur zur Förderung der internen, innersektoralen und sektoren-übergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten, insbesondere um die Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation zu digitalisieren, sowie zur Einführung oder Verbesserung von Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin.
Informationssicherheit
§14a (2) Zweck des Krankenhauszukunftsfonds ist die Förderung notwendiger Investitionen in Krankenhäusern in 3. die Informationssicherheit.
Versorgungsstrukturen
§14a (2) Zweck des Krankenhauszukunftsfonds ist die Förderung notwendiger Investitionen in Krankenhäusern in 4. die gezielte Entwicklung und die Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versorgungsstrukturen, um die Versorgungsstrukturen sowohl im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abzustimmen.
Jetzt mit Dräger durchstarten
Machen Sie Ihr Krankenhaus zukunftsfähig und nutzen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten durch das KHZG. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an förderungsfähigen Vorhaben. Weitere Informationen zum Digitalisierungsprogramm für Krankenhäuser sowie den zugehörigen Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Sprechen Sie Ihren Dräger-Kundenberater an oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular:

Unsere Vision einer vernetzten Zukunft der Akutversorgung
Unser Auftrag: Verbesserung der Akutversorgung. Als Ihr Spezialist für die Akutversorgung wissen wir, dass vernetzte Lösungen eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Ergebnisse und der Effizienz der Patientenversorgung spielen. Wir stellen uns eine Zukunft der Akutversorgung vor, in der medizinische Geräte als Systeme miteinander verbunden sind, die miteinander interagieren und neue klinische Anwendungen in einer sicheren und geschützten Netzwerkumgebung ermöglichen.