Corporate Governance - Corporate Governance Lübeck Malerwinkel

Corporate Governance

Abschlussprüfer

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit dem Geschäftsjahr 2024 zum Abschlussprüfer bestellt.

Entsprechungserklärungen

Entsprechenserklärung 2024

Die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind auf die Verhältnisse einer Aktiengesellschaft zugeschnitten. Soweit diese Empfehlungen bei der AG & Co. KGaA aufgrund rechtsformspezifischer Besonderheiten funktional die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe betreffen, wendet Dräger die Empfehlungen sinngemäß auf die Drägerwerk Verwaltungs AG an. 

Die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihren Vorstand, und der Aufsichtsrat erklären, dass die Drägerwerk AG & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung am 20. Dezember 2023 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen hat und entsprechen wird:

Der Empfehlung G.10 wird teilweise nicht entsprochen. Danach sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der langfristigen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über diese soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können. 

In dem aktuellen Vergütungssystem basiert der überwiegende Teil des variablen Vergütungsbestandteils auf der Entwicklung der unternehmensbezogenen Kennziffer Dräger Value Added (DVA) in einem Drei- und einem Fünfjahreszeitraum. Nach Ansicht des Aufsichtsrats wird mit dieser Ausrichtung der Vergütung eine ausbalancierte Steigerung des Unternehmenswerts für alle Stakeholder bestmöglich erreicht. Darüber hinaus erfolgt eine Teilinvestition der Auszahlung des Jahresbonus in virtuelle Aktien mit einer Haltedauer von fünf Jahren. Damit wird die Vergütung auch an die Kapitalmarkt-Performance von Dräger gebunden und somit ein spezifischer Anreiz für eine nachhaltige Wertsteigerung im Sinne unserer Aktionärinnen und Aktionäre gesetzt.

Der Empfehlung G.11 wird teilweise nicht entsprochen. Danach soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können. 

Hinsichtlich etwaiger Einbehaltungs- oder Rückzahlungsforderungen von variablen Vergütungsbestandteilen hält der Aufsichtsrat das gesetzliche Haftungsregime für ausreichend.

Lübeck, im Dezember 2024

Meldungen über Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers‘ Transactions)

Melde- und Veröffentlichungspflichten für Geschäfte von Führungskräften nach Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR)

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen sind nach Art. 19 Abs. 1 MAR verpflichtet, der Drägerwerk AG & Co. KGaA („Dräger“) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) sogenannte Eigengeschäfte, d. h. Geschäfte mit Finanzinstrumenten von Dräger, mitzuteilen.

Die Meldepflicht beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem das Gesamtgeschäftsvolumen innerhalb eines Kalenderjahres einen Schwellenwert von 5.000 € erreicht hat. Die Berechnung erfolgt gesondert für jede meldepflichtige Person.

Die Meldefrist beträgt drei Geschäftstage nach dem Datum des Eigengeschäfts.

Closed Periods: 30 Kalendertage vor Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten oder Berichten zum Gesamtjahr von Dräger.

Datum

Name

Finanzinstrumente

Art

Ø-Preis (€)

Anzahl

Volumen (€)

13.11.2023

Anton Schrofner

Vorzugsaktien

Kauf

50,80

n/a

30.480,00

10.11.2023

Gert-Hartwig Lescow

Vorzugsaktien

Kauf

50,80

n/a

153.009,60

07.11.2023

Stefan Dräger

Vorzugsaktien

Kauf

50,80

n/a

254.050,80

Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA vom 26. August 2025

Downloads

Satzung Drägerwerk AG & Co. KGaA vom 08. Mai 2024

Satzung

PDF, 300 KB

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