Explosionsschutz und Gasdetektion: Ex-Schutz-Kennzeichnung und ihre Bedeutung. Diese kompakte Zusammenfassung zeigt, was Sie wissen müssen.
ATEX-Richtlinie: Anforderungen an den Explosionsschutz (Ex-Schutz)
Bei industriellen Prozessen sind sehr häufig brennbare Substanzen, möglicherweise auch brennbare Stäube beteiligt. Diese können prozessbedingt (z. B. durch Entlastungsventile) oder durch Störfälle freigesetzt werden, so dass ein Explosionsschutz gewährleistet werden muss.
Durch die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und 99/92/EG, auch als Artikel 114 und 137 bezeichnet, ist der Explosionsschutz, kurz Ex-Schutz, in Europa gesetzlich verankert.
Die Explosionsschutz-Richtlinien beschreiben, was Geräte erfüllen müssen, um als ex-geschützt zu gelten, und welche Arbeitsbereiche in Umgebungen mit explosiver Atmosphäre zulässig sind, so genannte Ex-Bereiche. Hersteller von explosionsgeschützt ausgeführten Betriebsmitteln müssen diese einheitlich kennzeichnen und durch eine Gerätekategorie den zulässigen Anwendungsbereich festlegen. Die Verwender haben ihre explosionsgefährdeten Areale je nach Art (D: Staub, G: Gas) und Vorhandensein brennbarer Medien in Ex-Schutz-Zonen einzuteilen.
Der Name ATEX leitet sich übrigens vom französischen Titel der Richtlinie 94/9/EG ab: Appareils destinés à être utilisés en ATmosphères EXplosives.
Ex-Zonen-Definition nach ATEX-Richtlinie
Welche ATEX-Zonen gibt es?
Methodik des Ex-Schutzes in Ex-Bereichen
Brennbare Gase und Dämpfe können nur dann durch eine Zündquelle ausreichend hoher Zündenergie und/oder ausreichend hoher Temperatur gezündet werden, wenn sie – unter atmosphärischen Bedingungen – im Gemisch mit dem Luftsauerstoff in ausreichend hohen Konzentrationen vorliegen. Diese Konzentration bezeichnet man als UEG: Untere Explosionsgrenze.