Dräger unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer individuellen Betriebsanweisung
—Dräger möchte die Arbeitssicherheit bei Ihnen im Unternehmen verbessern und stellt Ihnen hierfür zwei Muster Betriebsanweisung zur Verfügung. Die Notwendigkeit einer Betriebsanweisung für tragbare Gaswarngeräte ergibt sich aus den Merkblättern T 021 und T 023 (DGUV Information 213-056 und 213-057). Gleichzeitig unterstützen wir als Hersteller diese Regelung, damit die Nutzer der Gaswarngeräte alle notwendigen Informationen erhalten, um angemessen auf Alarme reagieren zu können. Die Muster Betriebsanweisung enthält allgemeine technische Informationen und ersetzt nicht das Lesen der Gebrauchsanweisung. Vor der Verwendung muss die Muster Betriebsanweisung auf die individuellen Gegebenheiten bei Ihnen im Unternehmen angepasst werden.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Betriebsanweisung neben den genannten Regelwerken auch das Merkblatt T 055 der BG RCI, das Rundschreiben FBRCI-017 zur Verwendung von Teststationen für tragbare Gaswarngeräte, die DGUV Information 211-010, sowie alle weiteren relevanten Regelwerke und die Gebrauchsanweisung Ihrer Gaswarngeräte.

Beratung für Ihre Sicherheit
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer individuellen Betriebsanweisung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Rechtlich sicher und unfallfrei:
—Betriebsanweisungen nach § 12 BetrSichV

Fordern Sie hier Ihre Musterbetriebsanweisung für Gaswarngeräte an
—Einfach das Formular ausfüllen und Ihre Dräger Betriebsanweisung zum Thema Gaswarngeräte erhalten. Nennen Sie uns gerne noch das Thema, zu dem Sie Unterstützung bei einer Betriebsanweisung benötigen und wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf.
Sicherheitsdatenblätter
—Sie sind auf der Suche nach Sicherheitsdatenblättern unserer Produkte? Hier sind die Links zu den am häufigsten angefragten Sicherheitsdatenblättern. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn das von Ihnen gesuchte nicht dabei ist.
