Wartungsanforderungen nach T021 /T023
—Die Regelwerke DGUV Information 213-056 (T021) und DGUV Information 213-057 (T023) der BG RCI sind entscheidend für die sichere Anwendung von Gaswarngeräten in industriellen Umgebungen. Während sich die T021 auf die Detektion toxischer Gase und Sauerstoff fokussiert, befasst sich die T023 mit der Detektion von brennbaren und explosiven Gasen und Dämpfen. Diese Richtlinien helfen, die Installation, Wartung und Nutzung der tragbaren Gaswarngeräte und stationären Gaswarneinrichtungen optimal zu gestalten. Mit der Einhaltung der Regelwerke erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit und gewährleisten gesetzliche Konformität, sondern maximieren zusätzlich die Lebensdauer Ihrer Equipments.
Neues Training: Unterwiesene Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen
—Dieses Online-Training bietet Ihnen umfassendes Wissen basierend auf den aktuellen Regelwerken T021 /T023 und bereitet Sie darauf vor, Sichtkontrollen für Dräger Gaswarneinrichtungen in Ihrem Arbeitsbereich durchzuführen.

Kontrollen nach T021 /T023
—Welche Kontrollen werden in der DGUV I. 213-056 (T021) und DGUV I. 213-057 (T023) für tragbare Gaswarngeräte in der Industrie beschrieben?
T021 T023: Dräger Schulungen
—Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich die Kontrollen eigenständig durchführen möchte?

Anwender von Gaswarntechnik – Nutzung von Gaswarngeräten
Jeder Anwender von tragbarer Gaswarntechnik sollte mindestens in die Grundlagen zum Einsatz mit den Geräten unterwiesen werden. Die Dräger Academy bietet ein Web-based-Training, um diese Unterweisung unkompliziert und prozesssicher zu unterstützen:

Unterwiesene Personen – Sichtkontrollen und Anzeigetests
Um Sichtkontrollen und Anzeigetests durchführen zu dürfen, sollten Sie sich zur Unterwiesenen Person ausbilden lassen. Dräger bietet diese Qualifikation als Web-based-Training in drei Varianten an, sodass Sie sich weiterbilden können, wann und wo es Ihnen passt:
Unterwiesene Person für ortsfeste Gaswarneinrichtungen

Qualifiziertes Fachpersonal – Funktionskontrollen
Als qualifiziertes Fachpersonal für tragbare Gaswarngeräte dürfen Sie die Funktionskontrollen durchführen und verfügen über alle notwendigen Kenntnisse, um Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten nach Herstellerangaben für die behandelten Produkte durchzuführen.
Dräger Schulungen | Anwendung von tragbaren Gaswarngeräten | Sichtkontrollen und Anzeigetests (arbeitstäglich) | Durchführung von Funktionskontrollen (alle vier Monate) | Innerbetriebliche Ausbildung von Unterwiesenen Personen | Freimessen von Behältern und engen Räumen |
Grundlagen zum Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten | |||||
Unterwiesene Person (Industrie bzw. BOS) | |||||
Qualifiziertes Fachpersonal (Industrie bzw. BOS) | |||||
Freimessen (Blended Learning) inkl. Unterwiesene Person |

Unser Dräger Service unterstützt Sie
Dräger verfügt deutschlandweit über mehr als 300 qualifizierte Servicetechniker im Innen- und Außendienst, die Ihnen bei der Wartung Ihrer tragbaren Gaswarngeräte und stationären Anlagen kompetent zur Seite stehen. Alle Servicetechniker werden regelmäßig geschult und durch Dräger zu befähigten Personen qualifiziert, um höchste Standards in der Wartung und Instandhaltung zu gewährleisten. Sollte außerhalb der geplanten Wartungen eine Störung auftreten, können Sie jederzeit auf Dräger als zuverlässigen Partner zählen. Für Kunden mit besonders hohen Ansprüchen an die Verfügbarkeit der Geräte bieten wir eine 24/7-Rufbereitschaft an. Hierbei steht Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung, der bei Bedarf Video-Support leisten kann, um die Störung schnellstmöglich zu beheben.

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FAQ
—Downloads
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Wartungsintervalle nach DGUV T021 T023 für Gaswarngeräte und Gaswarnanlagen
Gaswarngeräte und Gaswarnanlage müssen regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Erfahren Sie mehr über die Wartungsintervalle.

Wartungsanforderungen für tragbare und ortsfeste Gasmesstechnik nach T021 /T023
Die maximalen Intervalle für Funktionskontrollen sowie die Konzentration der verwendeten Prüfgase sind von den Berufsgenossenschaften überarbeitet worden. Erfahren Sie mehr.

Aktualisierung der T021 /T023
Wichtige Infos, die Sie für den sicheren Betrieb, die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und Instandhaltung Ihrer ortsfesten Gaswarnanlagen, tragbaren Gaswarngeräte und transportablen Gaswarneinrichtungen benötigen.

Aktualisierung der T021 /T023 - Inbetriebnahme
In dieser Dräger-Info wird vor allem auf die Inbetriebnahme von tragbaren Gaswarngeräten eingegangen.

Musterprotokoll: Sichtkontrolle und Anzeigetest mobiler Gaswarntechnik
Prüfprotokoll, Sichtkontrolle und Anzeigetest gemäß DGUV Information 213-056 (T 021) / 213-057 (T 023)

Musterprotokoll: Sichtkontrolle von ortsfester Gaswarntechnik
Prüfprotokoll, Sichtkontrolle von ortsfester Gaswarntechnik gemäß DGUV Informationen 213-056 (T 021) / 213-057 (T 023)

Musterprotokoll: Funktionskontrolle
Prüfprotokoll, Funktionskontrolle gemäß DGUV Information 213-056 (T 021) / 213-057 (T 023)
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