Gaswarngeräte und Gaswarnanlage müssen regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Erfahren Sie mehr über die Wartungsintervalle.
T 021 / T 023: Die wichtigsten Prüfungen in Ihrem Leben
Die Wartungsanforderungen für ortsfeste Gaswarnanlagen und für tragbare Gaswarngeräte sind als „Stand der Technik“ in den Merkblättern T 021 / T 0231) vorgeschrieben. Danach müssen die Geräte in definierten Wartungsintervallen von besonders unterwiesenen Personen, befähigten Personen oder qualifiziertem Fachpersonal kontrolliert werden.
1) DGUV Information 213-056 bzw. DGUV Information 213-057
Dokumente gemäß T 021 / T 023
UP-Schulung gemäß T021 / T023
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