Betriebliche Pandemieplanung: Bevorratung mit FFPs für Unternehmen - FFP-Lagerung zum flexiblen Abruf während einer Pandemie

Betriebliche Pandemieplanung: Bevorratung mit FFPs für Unternehmen

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Dräger bietet Ihnen zur Krisenvorsorge die Möglichkeit, sich eine dauerhafte Verfügbarkeit von FFP-Atemschutzmasken zu sichern, indem Ihr individuelles Kontingent bevorratet wird. Eine Pandemievorsorge, die Ihnen ermöglicht, zu jeder Zeit FFP-Masken abzurufen. Ein kostengünstiges Konzept als Teil Ihrer betrieblichen Pandemieplanung, das sich für Sie rechnet - zusammen mit einem erfahrenen Partner mit mehr als 130 Jahren Erfahrung im Bereich Atemschutz.

Betriebliche Pandemieplanung: Bevorratung mit FFPs für Unternehmen - Pandemie-Vorsorgekonzept von Dräger: Bevorratung von FFP-Masken
Vorteile des Pandemievorsorge-Konzepts

Durch das Konzept für Ihre betriebliche Pandemieplanung haben Sie jederzeit einen exklusiven Zugriff auf ein Abrufkontingent qualitativ hochwertiger, geprüfter und zertifizierter FFP-Masken. Die Masken sind darüber hinaus gegen überhöhte Marktpreise geschützt. Sie erhalten die Ware zum Vertragspreis und innerhalb der vereinbarten Lieferzeit auf geplanten Beschaffungswegen. Auf Ihrer Seite entfallen dazu vollständig die Lager- und Kapitalbindungskosten zur Pandemievorsorge. für Ihr Unternehmen Die Masken werden für Sie rollierend erneuert, sodass Sie stets auf frische Ware zugreifen können – ganz ohne jede Abnahmeverpflichtung. Dafür wird lediglich eine vereinbarte, jährliche Bereitstellungspauschale pro gelagerte Maske fällig.

Diese Krisenvorsorge ist sowohl für große internationale Industriekonzerne als auch für kleinere, mittelständische Unternehmen konzipiert – unabhängig von den bevorrateten Mengen. Darüber hinaus ist dieser Service auch für das Gesundheitswesen ein Gewinn. Bedarfsspitzen in Krisenzeiten können gedeckt und die eigenen Mitarbeiter selbst in einer Krisensituation geschützt werden. Auch Feuerwehren oder Behörden der öffentlichen Verwaltung können den Bevorratungs-Service nutzen, um für Krisenfälle optimal vorbereitet zu sein.

Erklärung der Szenarien

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1. Pandemie-/Krisenfall:

Im Fall eines unvermittelten Spitzenbedarfs im Rahmen einer Pandemievorsorge oder sonstigen Krisenvorsorge können Sie Ihr Abrufkontingent aus dem regionalen Dräger-Lager in Deutschland abrufen. Erst jetzt müssen Sie die Masken tatsächlich bezahlen und der Eigentumsübergang findet statt. Sie erhalten ihre reservierten Produkte nun innerhalb kürzester Zeit und sind somit optimal auf die Pandemie vorbereitet. Das Konzept der betrieblichen Pandemieplanung ist ein vorausschauender Notfallplan, der ohne weitere Verhandlungen aktiviert werden kann.

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2. Keine Pandemie/Krise

Sollten Sie während der vereinbarten Vertragslaufzeit für die Pandemievorsorge keinen Bedarf an den reservierten Masken haben, müssen Sie diese nicht abrufen und keine Ware bezahlen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die bevorrateten Masken. In diesem Fall wird nur die vereinbarte jährliche Bereitstellungspauschale über die Vertragsjahre fällig.

Betriebliche Pandemieplanung: Bevorratung mit FFPs für Unternehmen - So funktioniert das Bevorratungskonzept innerhalb der betrieblichen Pandemievorsorge

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