Betriebliche Pandemieplanung: Bevorratung mit FFPs für Unternehmen - FFP-Lagerung zum flexiblen Abruf während einer Pandemie

Betriebliche Pandemieplanung: Bevorratung mit FFPs für Unternehmen

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Dräger bietet Ihnen zur Krisenvorsorge die Möglichkeit, sich eine dauerhafte Verfügbarkeit von FFP-Atemschutzmasken zu sichern, indem Ihr individuelles Kontingent bevorratet wird. Eine Pandemievorsorge, die Ihnen ermöglicht, zu jeder Zeit FFP-Masken abzurufen. Ein kostengünstiges Konzept als Teil Ihrer betrieblichen Pandemieplanung, das sich für Sie rechnet - zusammen mit einem erfahrenen Partner mit mehr als 130 Jahren Erfahrung im Bereich Atemschutz.

Vorteile des Pandemievorsorge-Konzepts

Durch das Konzept für Ihre betriebliche Pandemieplanung haben Sie jederzeit einen exklusiven Zugriff auf ein Abrufkontingent qualitativ hochwertiger, geprüfter und zertifizierter FFP-Masken. Die Masken sind darüber hinaus gegen überhöhte Marktpreise geschützt. Sie erhalten die Ware zum Vertragspreis und innerhalb der vereinbarten Lieferzeit auf geplanten Beschaffungswegen. Auf Ihrer Seite entfallen dazu vollständig die Lager- und Kapitalbindungskosten zur Pandemievorsorge. für Ihr Unternehmen Die Masken werden für Sie rollierend erneuert, sodass Sie stets auf frische Ware zugreifen können – ganz ohne jede Abnahmeverpflichtung. Dafür wird lediglich eine vereinbarte, jährliche Bereitstellungspauschale pro gelagerte Maske fällig.

Diese Krisenvorsorge ist sowohl für große internationale Industriekonzerne als auch für kleinere, mittelständische Unternehmen konzipiert – unabhängig von den bevorrateten Mengen. Darüber hinaus ist dieser Service auch für das Gesundheitswesen ein Gewinn. Bedarfsspitzen in Krisenzeiten können gedeckt und die eigenen Mitarbeiter selbst in einer Krisensituation geschützt werden. Auch Feuerwehren oder Behörden der öffentlichen Verwaltung können den Bevorratungs-Service nutzen, um für Krisenfälle optimal vorbereitet zu sein.

Erklärung der Szenarien

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1. Pandemie-/Krisenfall:

Im Fall eines unvermittelten Spitzenbedarfs im Rahmen einer Pandemievorsorge oder sonstigen Krisenvorsorge können Sie Ihr Abrufkontingent aus dem regionalen Dräger-Lager in Deutschland abrufen. Erst jetzt müssen Sie die Masken tatsächlich bezahlen und der Eigentumsübergang findet statt. Sie erhalten ihre reservierten Produkte nun innerhalb kürzester Zeit und sind somit optimal auf die Pandemie vorbereitet. Das Konzept der betrieblichen Pandemieplanung ist ein vorausschauender Notfallplan, der ohne weitere Verhandlungen aktiviert werden kann.

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2. Keine Pandemie/Krise

Sollten Sie während der vereinbarten Vertragslaufzeit für die Pandemievorsorge keinen Bedarf an den reservierten Masken haben, müssen Sie diese nicht abrufen und keine Ware bezahlen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die bevorrateten Masken. In diesem Fall wird nur die vereinbarte jährliche Bereitstellungspauschale über die Vertragsjahre fällig.

Betriebliche Pandemieplanung: Bevorratung mit FFPs für Unternehmen - So funktioniert das Bevorratungskonzept innerhalb der betrieblichen Pandemievorsorge

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Sie haben Interesse an oder Fragen zu einer Bevorratung von FFP-Masken für Ihre zukünftige Krisenvorsorge? Tragen Sie hier Ihre Daten und Ihre Anfrage ein und wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten:

FAQs zur Krisenvorsorge

1. Wie wird die Lieferfähigkeit auch in Zeiten einer akuten Pandemie sichergestellt?

Dräger etabliert ein Pandemie-Krisen-Koordinations-Team zur Sicherstellung der Zusagen. Weiterhin wird ein Pandemieplan für Produktion und Logistik etabliert und dieser Plan wird auch mit Lager-Logistik-Dienstleistern sehr eng abgestimmt. In Zeiten der ersten Welle der Covid19-Pandemie etablierte Dräger beispielsweise diverse Maßnahmen, sodass die Pandemie keinen Einfluss auf die Lieferfähigkeit Drägers hatte. Zu diesen Maßnahmen innerhalb des Plans zur Pandemievorsorge gehörten beispielsweise geänderte Schicht-Pläne inklusive Sonderschichten sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Dräger etablierte ein Kohorten-Prinzip, sodass die einzelnen Schichten keine Berührungspunkte haben und zwischen den Schichten ausreichend Zeit für großflächige Desinfektionen ist.

2. Wo werden meine bestellten Masken gelagert und zurückgehalten?

Die bestellten Masken werden physisch in einem eigenen Dräger-Lager in einem gesonderten Bestand für Sie gelagert. Das Pandemie-Lager befindet sich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland und ist somit auch gegenüber möglichen Export-Einschränkungen geschützt.

3. Können auch Teilmengen abgerufen werden und kann ich meine Bedarfe zu jeder Zeit abrufen?

Ja, Sie können logistisch sinnvolle Teilmengen Ihres Abrufkontingents zu jeder Zeit abrufen. Die Mindestabrufmenge beträgt eine Palette der bevorrateten FFPs.

4. Welche Artikel kann ich bevorraten lassen?

Sie können zunächst die X-plore 1700er Serie in den Varianten FFP2 und FFP3 mit und ohne Ventil zur Krisenvorsorge bevorraten lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Portfolio ausgeweitet werden.

5. Wessen Eigentum sind die Masken bei der Einlagerung?

Die Masken im Pandemie-Lager sind Eigentum von Dräger bis zum Abrufzeitpunkt. Das Eigentum an den durch Bestellung abgerufenen Waren geht im Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden auf den Kunden über.

6. Ab wann kann ich Masken zur Einlagerung bei Dräger bestellen?

Auf Grund der aktuell sehr hohen Nachfrage bedingt durch die COVID-19 Pandemie kann leider eine Bevorratung frühstens in Q2 2021 starten. Da diese Konzepte zur Krisenvorsorge allerdings bewusst auf kommende Pandemien ausgerichtet sind, erscheint dieser Zeitpunkt als sinnvoll.

7. Für welchen Zeitraum sollte ich mir meinen Regelbedarf in Form eines Pandemievorrats sichern?

Das liegt vollständig in Ihrem Ermessensspielraum. Ratsam wäre es, sich einen Vorrat zu sichern, der bis zu einem Jahr den eigenen Regelbedarf deckt.

8. Wie sieht die Problematik der Rohstoffverfügbarkeit im Krisenfall aus?

Dies ist kein Problem. Die Ware liegt physisch fertig produziert in einem Lager und kann abgerufen werden.

9. Was für Kosten hätte ich im Zusammenhang mit dem Bevorratungskonzept?

Es wird eine jährliche Bereitstellungsgebühr pro Maske im Pandemie-Lager fällig. Weitere Kosten haben Sie erst, wenn die Ware tatsächlich benötigt wird. Dafür sparen Sie sich vollständig die eigenen Lagerhaltungs- & Logistikkosten und binden keine unnötigen Ressourcen. Zusätzlich haben Sie eine Absicherung der FFP-Versorgung zu jeder Zeit als flexible Pandemievorsorge.

10. Wer haftet für die eingelagerte Ware?

Dräger haftet für Mängel, Feuer, Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte an der Ware im Pandemie-Lager.

11. Wie lange dauert es, bis ich die Ware erhalte, wenn ich die FFP-Masken abrufe?

Wir versichern Ihnen bis zu einer bestimmten Menge, dass innerhalb von maximal 8 Werktagen die Ware gepickt und transportfähig gemacht wird. Anschließend ist die Ware dann i.d.R. innerhalb weniger Tage bei Ihnen vor Ort.

12. Ab wann habe ich nach dem Abschluss des Vertrags frühstens Zugriff auf die Masken?

Bei üblichen Bestellmengen können Sie i.d.R. nach 4 Wochen Ihre Ware erstmalig abrufen. Bei größeren Bestellmengen ist diese Zeit entsprechend länger.

13. Ich beziehe meine Ware inklusive FFP-Masken i.d.R. über einen Fachhändler. Kann ich meinen Ansprechpartner dort auf das Bevorratungskonzept ansprechen?

Ja, die Mehrheit unserer Fachhandels-Partner sind in dieses Konzept eingebunden und berät Sie gerne über die weitere Abwicklung.

14. Wie lange muss ich mich mit einem Vertrag an dieses Konzept binden?

Das liegt ganz bei Ihnen. Sie können entscheiden, wie lange Sie sich absichern möchten. Die möglichen Vertragslängen sind 4, 8, 12 oder 16 Jahre.

15. Wann endet ein Vertrag?

Der Vertrag endet automatisch mit dem vollständigen Abruf der gestellten Mengen oder nach der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen, fristgerechten Kündigung.

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Pandemievorbereitung

Erfahren Sie mehr darüber, welche 4 Bausteine Ihnen helfen, um sich auf den Krisenfall einer Pandemie vorzubereiten.

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