Seveso III: Menschen, Umwelt und Infrastruktur schützen - Seveso III Collage

Seveso III: Menschen, Umwelt und Infrastruktur schützen

Kontakt aufnehmen

Seveso III: Schutz von Menschen, Umwelt und Infrastruktur – eine gemeinsame Aufgabe

Die sichere Handhabung gefährlicher Stoffe ist nicht nur Sache der Industrie, um schwere Unfälle zu vermeiden und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu minimieren. Auch Städte, Kommunen, Behörden und die Nachbarschaft tragen Verantwortung.

Blätter vor einem Gebäude

Nach dem folgenschweren Chemieunfall im italienischen Seveso 1976 wurden europaweit verbindliche Standards geschaffen: Die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) der Europäischen Union soll schwere Unfälle verhindern und die Sicherheit für alle erhöhen. In Deutschland wurde die Richtlinie durch § 50 BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen) in nationales Recht umgesetzt.

Dräger unterstützt Sie als strategischer Partner bei der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie – von der Beratung über die technische Ausstattung bis hin zum Service.

Was regelt die Seveso-III-Richtlinie?

Die Seveso-III-Richtlinie definiert europaweit verbindliche Anforderungen für Betriebe mit gefährlichen Stoffen. Sie verpflichtet Betreiber zu umfassenden Sicherheitsvorkehrungen, bindet Kommunen in die Raumplanung ein, stärkt den Schutz sensibler Einrichtungen und sorgt durch klare Vorgaben für verlässliche Entscheidungsgrundlagen und Transparenz für alle Beteiligten.

  • Pflichten für Betreiber von Industrieanlagen:
    Anlagen mit gefährlichen Stoffen unterliegen strengen Vorgaben zu Risikoanalysen, Sicherheitsabständen und Notfallplänen.

  • Beteiligung der Städte und Kommunen:
    Kommunen müssen die Vorgaben bei Bauleitplanung und Genehmigungen berücksichtigen und die Öffentlichkeit informieren. Das gilt bereits bei der Ausweisung neuer Baugebiete oder der Änderung von Flächennutzungsplänen, die Gefahrenpotentiale in der Umgebung bergen.

  • Schutz sensibler Bereiche:
    Einrichtungen wie Wohngebiete, Schulen und Krankenhäuser im Umfeld von Anlagen werden besonders geschützt.

  • Planungssicherheit:
    Klare Regeln schaffen Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten.

Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit!

Durch das Zusammenspiel von Betrieben, Kommunen und Anwohnern – unterstützt von Dräger als zuverlässigem Partner – gelingt es, Sicherheitskonzepte umzusetzen und im Störfall schnell und effektiv zu handeln. So schaffen wir ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten.

Seveso III Collage

Für wen ist die Seveso-III-Richtlinie relevant?

Die Richtlinie betrifft sowohl Betreiber von Industrieanlagen, Städte und Kommunen, Behörden als auch die Nachbarschaft gleichermaßen. Sie sorgt für klare Verantwortlichkeiten und transparente Abläufe im Umgang mit gefährlichen Stoffen, damit alle Beteiligten sicher sein können  – unabhängig davon, ob man sich auf öffentlichem Terrain oder auf dem Gebiet der Industrieanlage befindet.

Insbesondere Städte und Kommunen sollten Artikel 13 bzw. § 50 BImSchG berücksichtigen bei:

  • Bauleitplanung: Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen müssen Kommunen ausreichende Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und bestimmten Gebieten, wie z.B. Wohngebieten, Schulen, Krankenhäusern, etc., vorsehen.

  • Betroffene Gebiete: Wohngebiete, öffentlich genutzte Gebäude, Erholungsgebiete und vielbefahrene Straßen, die im Umfeld von Seveso-Betrieben liegen.

  • Abstandsermittlung: Städte müssen Gutachten zur Ermittlung des "angemessenen Sicherheitsabstands" einholen. Dies erfolgt vielfach im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskonzepte.

  • Genehmigungsverfahren: Werden bestehende Betriebe erweitert oder neue Anlagen geplant, müssen Kommunen die erforderlichen Sicherheitsabstände in der Bauleitplanung einbeziehen, um Gefährdungen für das Umfeld zu minimieren.

Wie kann Dräger Sie bei der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie unterstützen?

Dräger bietet Städten und Kommunen ein umfassendes Gesamtpaket zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie: Sie profitieren von Rechtssicherheit durch maßgeschneiderte Lösungen, Schutz für Menschen, Umwelt und Infrastruktur sowie gezielter Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung von Planungszonen. Dräger liefert alles aus einer Hand: Transparente und effiziente Prozesse sorgen für nachhaltige Sicherheit und planbare Verfügbarkeit Ihrer Systeme

beratung-4-3-D-17845-2019

Beratung & Entwicklung von Sicherheits- und Notfallkonzepten

Dräger unterstützt Städte und Kommunen bei der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie durch die Analyse lokaler Risiken, die Bewertung von Gefahrenzonen und die Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheits- und Notfallkonzepte. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung und bieten zertifizierte Gaswarnsysteme sowie persönliche Schutzausrüstung nach aktuellen EU-Richtlinien.

draeger-polytron-7000-4-3-ST-3875-2003

Konzeption und Integration von Gaswarnanlagen

Dräger liefert Gaswarnanlagen, die exakt auf die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie zugeschnitten sind, und integriert diese direkt in die bestehende Bebauung und Infrastruktur. Erfahrene Fachkräfte gewährleisten eine zuverlässige Inbetriebnahme und nahtlose Einbindung. Moderne Sensorik und präzise Messtechnik ermöglichen die frühzeitige Erkennung potenzieller Gefahren für maximale Sicherheit.

sign-maintenance-area-4-3-D-14841-2017

Service und regelwerkskonforme Wartung

Dräger bietet regelmäßigen Service und Wartung Ihrer Gaswarnanlagen nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie. Unsere Fachkräfte prüfen und warten alle Systeme sorgfältig, dokumentiert und transparent. So bleibt Ihre Anlage jederzeit einsatzbereit und entspricht allen relevanten Vorschriften – für maximale Sicherheit und planbare Verfügbarkeit.

Kontakt mit Dräger aufnehmen

Kontakt Safety

Sie möchten mehr erfahren oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie? Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur laufenden Wartung.

Oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular: