Erweitern Sie Ihr Wissen: DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung für alle Rollen und Funktionsträger
—Seit der Neufassung und Untergliederung der DGUV Regel 112-190 im Dezember 2021 sind im DGUV Grundsatz 312-190 „Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz“ zusätzliche Funktionsträger-Rollen beschrieben, die sich auf unterschiedliche Verantwortungsbereiche im Umgang mit Atemschutz beziehen. Neben dem klassischen „Gerätewart“ – oder genderneutral der „befähigten Person für die Wartung von Atemschutzgeräten“ und dem ehemals „Atemschutzgeräteträger“ bzw. genderneutral „Atemschutzgerättragende Person“ sind nun drei zusätzliche Rollen mit spezifischen Aufgabengebieten hinzugekommen. Zwei dieser Rollen befassen sich mit der innerbetrieblichen Vermittlung von Wissen an Dritte und eine mit der Koordination von allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Atemschutz.
Wir zeigen Ihnen die Feinheiten, Unterschiede und auch Vorteile der Qualifikationen nach DGUV G. 312-190.
Funktionsträger nach DGUV Grundsatz 312-190
—Quelle: DGUV Grundsatz 312-190 Abs. 3 Allgemeines

Die Rollen und ihre Vorteile
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Atemschutzgerättragende Person
Rolle: Nutzt Atemschutzgeräte, um sich in schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Umgebungen zu schützen.
Verantwortung: Teilnahme an theoretischen und praktischen Schulungen, um die eigene sichere Handhabung von Atemschutzgeräten zu gewährleisten. Regelmäßige Unterweisungen zur Auffrischung der Kenntnisse.
Vorteil: Wer bei seiner Atemschutz trägt, befindet sich in der Regel in einer gefährlichen Atmosphäre. Zum Schutz der eigenen Gesundheit ist es wichtig, die korrekte Nutzung von Atemschutzgeräten zu beherrschen.

Befähigte Person für die Wartung von Atemschutzgeräten
- Rolle: Verantwortlich für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Atemschutzgeräten.
- Verantwortung: Durchführen von Wartungsarbeiten, Dokumentation und Überwachung von Lagerzeiten, Einhaltung von Hygienestandards an Atemschutzgeräten. Die Wartung jedes Gerätetyps benötigt eine separate Ausbildung.
- Betrieblicher Vorteil: Regelmäßige und fachkundige Wartung sichert die Einsatzbereitschaft der Geräte und Mitarbeiter, welche unter Atemschutz arbeiten, minimiert Ausfallzeiten und vermeidet kostenintensive Reparaturen oder Ersatzanschaffungen.

Ausbildende Person im Atemschutz
- Rolle: Führt die Ausbildung und Fortbildung von Atemschutzgerätetragenden und unterweisenden Personen durch.
- Verantwortung: Entwicklung und Durchführung umfassender Ausbildungsprogramme für Atemschutz im Betrieb.
- Betrieblicher Vorteil: Unabhängigkeit von externen Schulungsanbietern reduziert die Schulungskosten und ermöglicht eine maßgeschneiderte Anpassung der Ausbildungsinhalte an die spezifischen betrieblichen Bedürfnisse.

Atemschutzkoordinierende Person
- Rolle: Hauptverantwortlich für das Atemschutzmanagement im Unternehmen.
- Verantwortung: Hauptverantwortlich für das Atemschutzmanagement im Unternehmen.
- Betrieblicher Vorteil: Eine zentrale Koordination verbessert die Effizienz und Effektivität des betrieblichen Atemschutzmanagements und sorgt für eine konsistente Umsetzung von Sicherheitsstandards im gesamten Unternehmen.

Änderungen der DGUV Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten
In diesem Video erklärt Ihnen Denis Beisch, Product Marketing Manager für leichten Atemschutz und Körperschutz, was sich seit November 2021 in der DGUV Regel 112-190 geändert hat und was dies für Veränderungen nach sich zieht.

Neuerungen durch den DGUV Grundsatz 312-190: Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz
In diesem Video erklärt Ihnen Denis Beisch, Product Marketing Manager für den leichten Atemschutz und Körperschutz in der Region Deutschland, welche Neuerungen der DGUV Grundsatz 312-190 beinhaltet und was das für Sie bedeutet (Stand 2021).
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