G26: Arbeiten mit Atemschutz - Die arbeitsmedizinische Untersuchung G26 zum Arbeiten mit DGUV Atemschutz

G26: Arbeiten mit Atemschutz

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Arbeitsmedizinische Vorsorge & Eignungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Atemschutz (ehem. „G26“)

Atemschutz kann – abhängig von Gerätetyp, Gebrauchsdauer, Umgebungsbedingungen sowie zusätzlicher persönlicher Schutzausrüstung (PSA) – eine erhebliche körperliche und psychische Belastung darstellen. Für Unternehmen und Anwender ist es daher entscheidend, den heutigen Rechts- und Empfehlungsrahmen korrekt einzuordnen.

Maßgeblich sind dabei die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV sowie – nur bei entsprechender rechtlicher Grundlage – Eignungsbeurteilungen nach den aktuellen DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen. Der früher gebräuchliche Begriff „G26“ wird zwar weiterhin häufig verwendet, ist jedoch offiziell nicht mehr Bestandteil des Regelwerks.

Dräger Info G26

Dräger-Info | 29. August 2024

Arbeitsmedizinische Untersuchung G26: Änderung der Grundlage für die Eignungsuntersuchung von atemschutzgerättragenden Personen

Vorsorge und Eignung bei Atemschutz: Was heute gilt (ehem. „G26“)

Früher wurden Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten häufig unter dem Begriff „G26“ zusammengefasst. Heute ist fachlich klar zu unterscheiden:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
    Im Mittelpunkt steht die individuelle arbeitsmedizinische Beratung zu den mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen. Ärztliche Untersuchungen sind nicht automatisch Bestandteil der Vorsorge, sondern erfolgen ausschließlich bei medizinischer Indikation und mit Einwilligung der betroffenen Person. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
  • Eignungsbeurteilung
    Eine Eignungsbeurteilung darf nicht routinemäßig oder pauschal durchgeführt werden. Sie setzt stets einen konkreten Anlass sowie eine entsprechende rechtliche Grundlage voraus – beispielsweise dann, wenn durch die Tätigkeit mit Atemschutz eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen werden muss oder spezielle gesetzliche Vorgaben greifen.

Kategorisierung der Atemschutzgeräte

Die fachliche Grundlage bilden heute die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“. Die früheren G-Nummern wurden abgeschafft; die Inhalte werden nun über klar benannte Themenfelder beschrieben. In der Praxis wird jedoch häufig weiterhin auf die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte aus der ehemaligen G26 Bezug genommen. Somit ist eine bisher genannte G 26.3 nun ein Atemschutzgerät der Gruppe 3. Diese Einteilung hat weiterhin orientierenden Charakter und kategorisiert Atemschutzgeräte unter anderem nach Gerätegewicht sowie den Druckdifferenzen bei Ein- und Ausatmung, die die körperliche Belastung beeinflussen.

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 3

Ausnahmeregelung

Gewicht niedriger als 3 kg

Gewicht niedriger als 5 kg

Gewicht größer als 5 kg

Gewicht niedriger als 3 kg

Atemwiderstand niedriger als 5mbar

 Atemwiderstand größer als 5 mbar

 Atemwiderstand niedriger als 6 mbar

kein Atemwiderstand

z. B. Filtergeräte mit Partikelfiltern der Klassen P1 und P2, partikelfiltrierende Halbmasken, Gebläsefiltergeräte, Druckluftschlauchgeräte

z. B. Filtergeräte mit Partikelfiltern der Klasse P3, Gas- oder Kombinationsfiltern, Regenerationsgeräte kleiner als 5 kg, Schlauch- und Filtergeräte in Kombination mit Schutzanzügen

z. B. frei tragbare Isoliergeräte, Regenerationsgeräte größer als 5 kg

< 30 min Nutzung pro Tag, Fluchtgeräte/ Selbstretter haben keinen Zwang zur Eignungsuntersuchung (z. B. Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann)

Einteilung der Dräger Atemschutzgeräte nach AMR 14.2

Hier finden Sie eine Auswahl an Dräger Atemschutzgeräten, eingeteilt nach den Atemschutzgerätegruppen gemäß AMR 14.2. Diese Einteilung dient als praxisnahe Orientierung bei der Auswahl geeigneter Geräte und unterstützt die Planung von Einsätzen unter Atemschutz.

G26 Poster

AMR 14.2 Übersicht

In der Übersicht sind zusätzlich die zulässigen Gebrauchsdauern sowie die erforderlichen Pausenregelungen dargestellt, wie sie sich aus den Vorgaben des Arbeitsschutzes ergeben. Dabei gilt: Die tatsächliche Belastung kann je nach Einsatzszenario, Umgebungseinflüssen und zusätzlicher PSA variieren und muss stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie der arbeitsmedizinischen Beratung berücksichtigt werden.

Gebläsefiltersysteme der Dräger X-plore 8000-Serie

Die Gebläsefiltergeräte der Dräger X-plore 8000-Serie kombinieren einfache Handhabung mit intelligenter Elektronik für ein Höchstmaß an Sicherheit und das praktisch ohne Atemwiderstand einer Maske.

Gebläsefiltersysteme der Dräger X-plore® 8000-Serie

Produktlösungen für den Atemschutz

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Dräger X-plore 1900

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Dräger X-plore 3300/3500

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Dräger X-plore 8500

Dräger X-plore 8500

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Dräger X-plore 9x00 und PAS X-plore

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Dräger PSS® 4000

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Dräger SPC 4400 / SPC 4800 / SPC 4900

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FAQ zur früheren "G26 Untersuchung"

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Luftverschmutzung am Arbeitsplatz

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