
Verbot von Stoffen nach TSCA Abschnitt 6 (h)
KontaktAm 6. Januar 2021 kündigte die US-Umweltschutzbehörde (EPA) ein Verbot der Herstellung, Verwendung und des Vertriebs von fünf PBT-Stoffen (persistente, bioakkumulative und toxische Stoffe) sowie von Erzeugnissen, die diese Stoffe enthalten, an. Die Einzelheiten sind einsehbar unter 40 CFR Part 751, Subpart E. Für vier dieser Stoffe traten die neuen Regeln am 8. März 2021 inkraft, für PIP 3:1 wurde die Umsetzungsfrist auf den 31. Oktober 2024 verlängert.
Das Verbot betrifft folgende Substanzen:
- Phenol, Isopropylphosphat (3:1) (PIP (3:1)) CAS 68937-41-7 (vollständiges Verbot)
- Decabromdiphenylether (DecaBDE) CAS 1163-19-5 (vollständiges Verbot)
- 2,4,6-Tris(tert-butyl)phenol (2,4,6-TTBP) CAS 732-26 (Grenzwert = 0,3 % Gewichtsanteil)
- Hexachlorobutadien (HCBD) CAS 87-68-3 (vollständiges Verbot)
- Pentachlorthiophenol (PCTP) CAS 133-49-3 (Grenzwert = 1 % Gewichtsanteil)
Hinweis: Die genannten Konzentrationsgrenzwerte gelten für alle im Produkt enthaltenen homogenen Materialien.
Von den fünf nun gemäß TSCA Abschnitt 6 (h) ausgesprochenen Verboten wird dasjenige gegen PIP 3:1 vermutlich die größten Auswirkungen auf die Industrie haben, da der Stoff wohl in einigen Produkten ältere, mit Beschränkungen belegte bromierte Flammschutzmittel ersetzt hat. Es ist auch ein für die Erfüllung elektrischer Sicherheitsnormen wichtiger Zusatzstoff in Thermoplasten und Kunststoffen und kann in gummierten Materialien wie Dichtungen, O-Ringen und Dichtungen in Hydrauliksystemen enthalten sein.